Der Präsident des Bundestages führt eine öffentliche Liste, in der alle Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden. Eine Anhörung ihrer Vertreter findet nur statt, wenn sie darin verzeichnet sind. Da die Existenz von Verbände dem Grundgesetz entspricht, wird ihr Einfluss nicht nur staatlich geduldet, sondern auch gesucht. So kann das Parlament bereits bei der Vorbereitung von Entscheidungen die Standpunkte und den Sachverstand der Betrofennen mit einbeziehen und gesetzliche Regelungen treffsicher formulieren.