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PPP: Für ein Jahr an eine US-High School oder ein Community College © picture-alliance
mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; sie müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31. Juli 2012) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1994 bis 31.7.1997)
mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31. Juli 2012) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage nach dem 31. Juli 1987); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.
Einige Berufe (zum Beispiel Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen. Genaue Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Jugendliche, die beabsichtigen, einen freiwilligen Wehr-, Zivildienst oder anderen Freiwilligendienst zu leisten, haben sicherzustellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandaufenthaltes fällt. Geleisteter Grundwehrdienst, Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.
Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Green Card.