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Steuern, Banken, Kredite: Für Finanzfragen ist der Fachbereich WD 4 zuständig. © picture-alliance/chromorange
Der Fachbereich WD 4 deckt thematisch die Gebiete Finanzverfassung, Finanzpolitik, Haushaltswesen, Steuerpolitik, nationales und internationales Steuerrecht, Geld und Kreditwesen, Währungspolitik, Bank- und Börsenwesen ab. So ergeben sich zum Beispiel Fragen nach der Höhe von Unternehmenssteuern im internationalen Vergleich, den Ursachen für Finanz- bzw. Bankenkrisen sowie zur Schuldenaufnahme des Bundes. Die Komplexität des breiten Zuständigkeitsspektrums beruht unter anderem darauf, dass viele der zu bearbeitenden Themen Fragen betreffen, die in Literatur und/oder Rechtssprechung noch nicht behandelt worden sind.