Anhörung zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Drei Stasi-Akten

Neun Sachverständige hat der Ausschuss für Kultur und Medien zur Beratung über die geplanten Änderungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes eingeladen. Grundlage der öffentlichen Anhörung am Montag, 27. Juni 2011, unter Vorsitz von Monika Grütters (CDU/CSU) ist ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (Drucksache 17/5894). Die Fraktionen wollen die Frist für die Überprüfungsmöglichkeiten auf Stasi-Verstrickungen bis Ende 2019 verlängeren.

Beabsichtigt ist laut Gesetzentwurf außerdem, den Kreis jener zu auszudehnen, die überprüft werden können. Das Recht, Akten einzusehen, soll für die Wissenschaft, für Medien und Angehörige von Stasi-Opfern erweitert werden. Die Änhörung beginnt um 14 Uhr und dauert im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses und dauert voraussichtlich zwei Stunden. (ah)

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen.

Zeit: Montag, 27. Juni 2011, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien (Telefon: 030/227-37773, E-Mail: kulturausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werde (Westeinang des Paul-Löbe-Hauses gegenüber dem Bundeskanzleramt benutzen).

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der Sachverständigen