Experten äußern sich zur Sanierung von Unternehmen

Maurerkelle, Euros und Manager

Die Bundesregierung will das Insolvenzrecht so ändern, dass die Sanierung von Unternehmen erleichtert wird. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/5712) vorgelegt, der Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 29. Juni 2011, ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Neun Sachverständige sollen dazu sowie zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2008) Stellung nehmen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs findet am Donnerstag, 30. Juni, im Bundestag statt.

Mehr Einfluss für Gläubiger

Die Bundesregierung will, dass die Gläubiger künftig einen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters erhalten. so sollen die Gerichte schon nach dem Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen, wenn der Schuldner ein Unternehmen betreibt, das nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl eine bestimmte Mindestgröße überschreitet.

Spricht sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig für eine bestimmte Persona als Verwalter aus, soll das Gericht diese ernennen.

Grüne für Steuererleichterungen

Die Grünen wollen das Insolvenzplanverfahren attraktiver gestalten und steuerliche Erleichterungen für Unternehmenssanierung durchsetzen. Jede abgewendete Insolvenz und jede gelungene Sanierung sei ein Beitrag zum Schutz von Arbeitsplätzen, heißt es in ihrem Antrag.

Für außergerichtliche Sanierungsverfahren schlägt die Fraktion ein Gläubigerschutzverfahren in Eigenverwaltung vor. Auch sollten diese Verfahren frühzeitig beginnen können. (vom)

Zeit: Mittwoch, 29. Juni 2011, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden (Westeingang des Paul-Löbe-Hauses gegenüber vom Bundeskanzleramt benutzen).

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen