Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zugestimmt

Ausschuss für Arbeit und Soziales - 08.06.2011

Berlin: (hib/JMB) Die UN-Behindertenrechtskonvention soll umfassend und mit einem nationalen Aktionsplan als Leitlinie umgesetzt werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag mit Mehrheit von Union und FDP einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen (17/4862) zugestimmt. Die Anträge der Fraktion Die Linke (17/4911, 17/5043) wurden mit Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt.

Der Koalitionsantrag sieht vor, auch über den nationalen Aktionsplan der Bundesregierung hinaus den intensivierten gesellschaftlichen und politischen Austausch mit behinderten Menschen und deren Verbänden fortzuführen. Der Aktionsplan soll voraussichtlich im Juni vorgestellt werden. Zudem soll unter anderem das Älterwerden behinderter Menschen mit geeigneten Maßnahmen begleitet und die Kinderbetreuung gemeinsam mit Ländern und Kommunen ausgebaut werden.

Eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion betonte, es gebe bereits einige ”gute Regelungen, um die Teilhabe behinderter Menschen sicher zu stellen“. Aber es blieben andererseits Teilbereiche, ”in denen wir noch mit Problemen zu kämpfen haben“, sagte sie und bezeichnete den nationalen Aktionsplan als ”große Chance für Deutschland“. Sie wies darauf hin, dass der Koalitionsantrag gerade auch die Situation der älter werdenden Bevölkerung berücksichtige. Zudem forderte sie einen Paradigmenwechsel, ”von der Fürsorge hin zur aktiven Lebensgestaltung“.

Demgegenüber übte die SPD-Fraktion Kritik. Eine Abgeordnete bezeichnete den Antrag der Koalitionsfraktionen als ”hübschen Text, der völlig unzureichend“ sei. Die dort enthaltenen Punkte seien ”alle schon bekannt“, ein eigenes Budget fehle nach wie vor. ”Wenn wir diesem Antrag zustimmen, machen wir uns bei den Behinderten lächerlich“, sagte sie.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauerte, dass der Antrag ”im Bereich Sozialleistungen im Ungefähren verschwimmt“ und kritisierte insbesondere den dort enthaltenen Mehrkostenvorbehalt. Dieser führe zu einer strukturellen Blockade für das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit, kritisierte er mit Blick auf die Diskussion über die Ermöglichung von ambulant betreutem Wohnen.

Auch die Fraktion Die Linke zeigte sich unzufrieden. ”Das Beste an dem Koalitionsantrag ist, dass wir dieses Thema überhaupt wieder diskutieren“, sagte ein Sprecher und bemängelte, im Antrag stehe ”nicht viel drin“. Es bestehe in der Diskussion des Themas ”kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem“, sagte er und fügte an: ”Wir alle wissen, was nötig ist, aber aus Sicht der Koalition darf es nichts kosten.“ Wer so tue, als sei die Umsetzung von Menschenrechten ohne Geld zu haben, begehe einen Irrtum.

Eine Vertreterin der FDP-Fraktion wies demgegenüber darauf hin, dass der Antrag aus ihrer Sicht nicht ”mit Dingen überfrachtet ist, die man hinterher nicht einlösen kann“. Sie regte zudem an, sich die Leitlinien der UN-Behindertenrechts-konvention nochmals vor Augen zu führen. Diese beinhalteten unter anderem den Gedanken, dass Behinderung nicht mehr als Beeinträchtigung zu verstehen sei. Hierbei müsse sich die Gesellschaft bewegen und nicht die Behinderten.

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