Regierung überprüft Praxis der Fangquotenvergabe

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort - 21.06.2011

Berlin: (hib/EIS) Die bisherige Verteilungspraxis der Fangquoten an Fischereibetriebe durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird durch die Bundesregierung in Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts überprüft. Das geht aus einer Antwort (17/6020) der Regierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Grünen hatten sich in einer Kleinen Anfrage (17/5844) dafür interessiert, wie die Regierung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2011 zur Fangquotenvergabe durch die BLE nach dem Seefischereigesetz beurteilt. Dementsprechend ist es – entgegen der bisherigen Praxis – nicht erlaubt, Fischereibetrieben der Küstenfischerei Fangquoten in Hochseegebieten zuzuteilen, die sie laut Schiffssicherheitszeugnis bzw. Fahrterlaubnisschein der Seeberufsgenossenschaft nicht befahren dürfen. Die Regierung klärte in ihrer Antwort auf, dass die BLE zu keinem Zeitpunkt Fangquoten von Gebieten außerhalb der Küstengewässer an Fischereibetriebe der Küstenfischerei zugeteilt habe. In dem Rechtsstreit seien vorrangig Fangquoten für Fischarten verhandelt worden, die auch in den Küstengewässern vorkommen, aber überwiegend außerhalb der Küstengewässer gefischt werden, insbesondere Kabeljau und Scholle in der Nordsee.

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