Anhörung zu ethischen und rechtlichen Fragen der Organspende

Ausschuss für Gesundheit - 21.06.2011

Berlin: (hib/MPI) Die rechtlichen und ethischen Aspekte von Organspenden sind das Thema einer vierstündigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 29. Juni, um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Zu der Veranstaltung sind bislang 14 Sachverständige geladen, darunter der Hirntod-Experte Heinz Angstwurm aus München, der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, der medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Günter Kirste, der ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Essen, Eckhard Nagel, und der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig.

Nach Angaben der DSO warten derzeit rund 12.000 schwer erkrankte Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, allein 8.000 auf eine Niere. Drei von ihnen sterben laut DSO aber pro Tag, weil es nicht ausreichend Organspender gibt. Deutschland liegt bei der Quote der Organspender im EU-Vergleich auf den hinteren Rängen. Diskutiert werden daher mehrere Möglichkeiten, mit denen die Zahl der Organspender erhöht werden könnten.

Die beiden Vorsitzenden der Unions- und SPD-Fraktion, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, setzen sich für eine Entscheidungslösung ein. Diese sieht vor, jeden Bürger zu seiner Bereitschaft für oder gegen die Organspende zu befragen und diese Entscheidung auf dem Personalausweis, Führerschein oder der Krankenversicherungskarte zu dokumentieren. Bei der ebenfalls zur Debatte stehenden Widerspruchslösung kann jeder Organspender werden, der sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Bei einer erweiterten Widerspruchslösung würden in jedem Fall die Angehörigen gefragt werden. Zurzeit gilt in Deutschland eine erweiterte Zustimmungslösung. Danach dürfen einem Menschen nur dann Organe entnommen werden, wenn er seine Zustimmung selbst vor seinem Tod in einem Organspendeausweis festgehalten hat oder seine Angehörigen einer Organentnahme nach seinem Tod zustimmen.

In einer ersten Anhörung zum Thema Organspende war es am 8. Juni bereits um technische und organisatorische Aspekte gegangen. Dabei stand eine vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Transplantationsgesetzes im Mittelpunkt, mit der eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Änderung sieht vor, dass so genannte Entnahmekrankenhäuser mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen. Dies stieß in der Anhörung auf grundsätzliche Unterstützung bei Ärzte- und Patientenverbänden. Der Transplantationsbeauftragte soll den Plänen zufolge Verbindungsglied zwischen Krankenhaus und Transplantationszentren sein, das das übrige Krankenhauspersonal in Fragen der Organspende beraten, sowie Angehörige aufklären und begleiten soll. Vorgesehen ist ferner, die Rolle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle zu stärken. Zudem soll die bereits bestehende gesetzliche Pflicht der Entnahmekrankenhäuser, den Hirntod aller möglichen Organspender zu melden, besser durchgesetzt werden.

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