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Recht/Antwort - 20.06.2011
Berlin: (hib/AHA) Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts prüft die Bundesregierung derzeit eingehend, ob ein Nachjustieren bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts nötig ist. Das erklärt die Regierung in ihrer Antwort (17/5627) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5360). Das Gericht hat am 25. Januar entschieden, dass die geplante Reform verfassungswidrig ist. Der Antwort zufolge überprüft die Bundesregierung nun, ob das Urteil den verfolgten Zielen, wie der Förderung des Kindeswohles, gerecht wird und gleichzeitig auch dem Vertrauensschutz ausreichend Rechnung trägt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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