Menu | Plenum | Abgeordnete |
Auswärtiges/Antwort - 20.06.2011
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist nur die Beschwerde einer einzelnen Person bekannt, die über Behinderungen in der Forschung beim Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen Klage geführt hat. Diese Beschwerde richte sich ausschließlich gegen die Begrenzung bei der Anfertigung von Kopien aus den Beständen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6023) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5826) mit. Die vom Internationalen Ausschuss des Internationalen Suchdienstes verabschiedete Benutzerordnung verbiete die Ablichtung ganzer Inventarisierungseinheiten der Archivbestände. Die Linke hatte von wiederholten Beschwerden wegen der Behinderung in der Forschung zu Holocaust, Zwangsarbeit und der Ermordung Kranker berichtet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Jörg Müller-Brandes, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein