General-Konrad-Kaserne

Verteidigung/Antwort - 22.06.2011

Berlin: (hib/AW) Der Bundesregierung liegen laut eigenem Bekunden keine Erkenntnisse vor, die eine juristische Belastung des früheren Wehrmachtsgenerals Rudolf Konrad an Kriegsverbrechen belegt. Deshalb sieht sie in der Benennung der Bundeswehrkaserne in Bad Reichenhall nach Konrad keinen Widerspruch zum Traditionserlass des Verteidigungsministeriums von 1982. In ihrer Antwort (17/5877) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5747) weist die Regierung zudem darauf hin, dass der Namensgeber in der General-Konrad-Kaserne im Rahmen der politischen Bildung behandelt werde und die Truppe konstruktive Diskussionen über den Namen der Kaserne führe.

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