Grüne wollen soziale Lage von Menschen ohne Aufenthaltsstatus verbessern

Inneres/Gesetzentwurf - 22.06.2011

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die soziale Situation von Menschen verbessern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Die deutsche Rechtslage behindere die Inanspruchnahme sozialer Menschenrechte durch betroffene Personen, schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/6167). Dabei stelle die Meldepflicht aller öffentlichen Stellen gegenüber den Ausländerbehörden das größte Hindernis dar. Die Betroffenen vermieden den Kontakt mit allen staatlichen Einrichtungen aus Furcht, dass dadurch ihr Aufenthalt in Deutschland bekannt wird. So kämen ihnen Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht zugute. Dies gelte insbesondere für den Zugang zur medizinischen Grund- beziehungsweise Notfallversorgung, den Kindergarten- und Schulbesuch sowie für die Durchsetzung von Lohn- und Entschädigungsansprüchen. Zudem sei die humanitär motivierte Hilfe für diese Menschen in Deutschland unter Strafe gestellt.

Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass Deutschland bis zum 20. Juli 2011 die sogenannte EU-Sanktionsrichtlinie umsetzen müsse, die eine Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern ohne Aufenthaltsstatus vorschreibe. Die Umsetzungsvorschläge der Bundesregierung seien jedoch ”bei weitem nicht ausreichend“.

Nach dem Willen der Fraktion sollen daher die im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen gegenüber den Ausländerbehörden auf solche Einrichtungen beschränkt werden, die der Gefahrenabwehr und der Strafrechtspflege dienen. Weitere Übermittlungspflichten von Leistungsträgern und Gerichten sollen dem Entwurf zufolge ebenso eingeschränkt werden wie die Strafbarkeit von Beihilfehandlungen.

Ferner soll laut Vorlage Opfern einer Straftat nach den Gesetzen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie zur Arbeitnehmerüberlassung eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie in Strafverfahren mit Behörden kooperieren. Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die Aufenthaltserlaubnis auch zur Durchsetzung von Lohn- und Entschädigungsansprüchen erteilt werden. so

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