Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2010 > Regierung will Verfassungsgerichtsurteil abwarten, dann Kinder-Hartz-IV-S�tze pr�fen
Gleichwohl k�ndigt die Regierung eine �berpr�fung und gegebenenfalls auch Weiterentwicklung der Regels�tze an, ”sobald die Ergebnisse einer vom Statistischen Bundesamt durchgef�hrten neuen EVS vorliegen“. Aktuell werde vom Statistischen Bundesamt die EVS 2008 ausgewertet, deren Ergebnisse in Form einer Sonderauswertung f�r die Regelsatzbemessung voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2010 vorliegen w�rden. ”Die �berpr�fung der Regelsatzbemessung auf der Grundlage einer Sonderauswertung der EVS 2008 soll mit einer umfassenden �berpr�fung des gesamten Regelsatzsystems verbunden werden“, schreibt die Regierung. Dies schlie�e Fragen der Abgrenzung der Referenzgruppe ebenso ein wie Fragen der Abgrenzung und der Ermittlung von Bedarfen oder der Fortschreibung von Regels�tzen in Jahren, f�r die keine Sonderauswertung einer EVS vorl�gen. Insbesondere die Auswahl der Referenzgruppe bei der Auswertung der Statistik erscheint den Fragestellern ”problematisch“.
In die Pr�fung der Regels�tze will die Regierung auch das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts einbeziehen. ”Aus diesen Gr�nden sind zum gegenw�rtigen Zeitpunkt hinsichtlich der Absichten der Bundesregierung bei der �berpr�fung der Regelsatzbemessung keine Festlegungen m�glich“, hei�t es in der Antwort. In ihrer Vorbemerkung weist die Regierung darauf hin, dass die H�he der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sich seit dessen Einf�hrung in der �ffentlichen Diskussion befinde. ”Dies liegt unter anderem daran, dass es nicht m�glich ist, das zu gew�hrleistende soziokulturelle Existenzminimum eindeutig und objektiv zu bestimmen und dass daher bei der Bemessung der Regelleistungen eine Reihe von normativen Entscheidungen zu treffen ist“, argumentiert die Bundesregierung. Sie erwartet aus diesem Grund, ”dass das Urteil zu den genannten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch in diesem Punkt zur Versachlichung der Diskussion beitragen wird.“
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