Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2010 > SPD will mehr K�ndigungsschutz f�r Arbeitnehmer, die Bagatelldelikte begehen
Bei Bagatelldelikten von Arbeitnehmern herrsche derzeit rechtlich das ”Null-Toleranz-Prinzip“, schreiben die Parlamentarier, ”der Verzehr auch nur eines Br�tchens des Arbeitgebers“ k�nne den Arbeitsplatz kosten. Zum Verh�ngnis geworden seien den Betroffenen etwa drei Kiwis, zwei gebratene Fische, drei Fischbr�tchen, zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro oder etwa ein Lippenstift, hei�t es weiter. ”Die eigenm�chtige Aneignung von Eigentum des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin reicht nach derzeitiger Rechtslage ungeachtet des Wertes regelm��ig aus, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor die T�r zu setzen“, schreibt die SPD-Fraktion. Es gelte zwar keine Automatismus, wonach eine K�ndigung tats�chlich immer gerechtfertigt sei, vielmehr m�sse es vor Gericht ”eine an den Umst�nden des Einzelfalls orientierte Interessenabw�gung“ geben, hei�t es weiter. ”Diese Abw�gung geht aber regelm��ig zugunsten der Interessen des k�ndigenden Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin aus.“
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-J�rgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-J�rgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein