Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2010 > Circa 6.260 "Luftsicherheitsassistenten" privater Sicherheitsdienstleister im Einsatz
Der Vorlage zufolge ist die Passagier- und Gep�ckkontrolle an Flugh�fen eine hoheitliche Aufgabe. Dabei k�nnten laut Luftsicherheitsgesetz geeigneten Personen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei den Sicherheitsma�nahmen �bertragen werden. Diese f�rmliche �bertragung hoheitlicher Aufgaben nennt man laut Antwort ”Beleihung“. Damit sei auch die Passagier- und Gep�ckkontrolle, die von beliehenen Besch�ftigten privater Sicherheitsdienstleister vorgenommen wird, eine hoheitliche Ma�nahme, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Die vor Ort jeweils zust�ndige Dienststelle der Bundespolizei �be die Fachaufsicht �ber die im Auftrag der Bundespolizei t�tigen Luftsicherheitsassistenten aus. Soweit im Rahmen dieser Fachaufsicht Weisungen erteilt werden, seien das Sicherheitsunternehmen und seine Besch�ftigten daran gebunden.
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