Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > In Ausnahmef�llen sollen Pflegezeiten addiert werden k�nnen
Seit Jahren erhalten die Kinder der Petentin Leistungen der Pflegeversicherung in der H�he der Pflegestufe I. Ein Gutachter hat f�r beide Kinder einen w�chentlichen Pflegebedarf von jeweils mehr als 11 Stunden festgestellt. Da allerdings die Addition der Pflegezeiten nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung nicht zul�ssig ist und die festgestellten Pflegezeiten einzeln jeweils unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl von 14 Stunden w�chentlichen lagen, lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund die Zahlung von Rentenversicherungsbeitr�gen als Pflegeperson ab. Dieses Verfahren, das nach derzeitigem Recht korrekt ist, ”bestraft letztlich diejenigen, die sich entscheiden, mehrere pflegebed�rftige Menschen zu pflegen“, so der Ausschuss. Die Abgeordneten pl�dieren deshalb f�r eine Ausnahmeregelung f�r solche F�lle; so w�re in den Augen des Ausschusses auch die �berpr�fbarkeit weiterhin und weitgehend gegeben und die Gefahr von Manipulationen hielte sich in Grenzen.
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