Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2010 > Bundesrat: Notare k�nnen Aufgaben im Nachlassrecht �bernehmen
F�r die B�rgerinnen und B�rger werde der Notar zur zentralen Stelle f�r alle Fragen und Probleme, die sich mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben k�nnten. Die L�nderkammer macht allerdings deutlich, dass eine �bertragung derartiger Aufgaben an die Grenzen des geltenden Verfassungsrechts sto�e. Deshalb bed�rfe es einer �nderung des Grundgesetzes, die klarstelle, dass Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare �bertragen werden k�nnen (17/1468). Der Bundesrat hatte den selben Vorsto� schon einmal unternommen (16/9022, 16/9023), scheiterte jedoch.
Die Bundesregierung begr��t das Vorhaben. Die �bertragung der Aufgaben der Nachlassgerichte erster Instanz auf die Notare durch die L�nder sei auch Ziel des Koalitionsvertrags. Zu den Regelungen im Detail wird die Regierung gegebenenfalls im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens weitergehend Stellung nehmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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