Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > Teilzeit-Wohnrechtsvertr�ge sollen verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden
Berlin: (hib/BOB/ELA) Die Bundesregierung will Urlauber bei der Anmietung von Ferienappartements vor unseri�sen Angeboten sch�tzen. Sie hat daf�r einen Gesetzentwurf (17/2764) zur Modernisierung der Regelungen �ber Teilzeit-Wohnrechtsvertr�ge?Vertr�ge �ber langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsvertr�ge und Tauschsystemvertr�ge vorgelegt. Die Regierung setzt eine Richtlinie aus Br�ssel um, die Ende Februar n�chsten Jahres in Kraft tritt. Unter anderem seien alle Teilzeit-Wohnrechte oder �hnliche Angebote erfasst. Die Informationspflichten w�rden verbessert, das Widerrufsrecht ausgeweitet und der Schutz auf bisher noch nicht gesetzlich geregelte Vertragsformen ausgedehnt, um Umgehungsgesch�fte zu verhindern.
K�nftig solle der Schutz bereits bei Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen, w�hrend bislang eine Laufzeit von mindestens drei Jahren verlangt w�rde. Auch seien s�mtliche Teilzeit-Nutzungsrechte an �bernachtungsimmobilien erfasst: Eine Nutzung zu Erholungszwecken sei nicht erforderlich. Teilzeit-Nutzungsrechte an so genannten beweglichen �bernachtungsunterk�nften wie zum Beispiel ein Hausboot oder ein Wohnwagen k�nnten auch geltend gemacht werden.
Teilzeit-Wohnrechtsvertr�ge w�rden h�ufig von Urlaubsklubs angeboten. Sie verliehen dem Vertragsnehmer das Recht, wiederholt �ber einen festgelegten Zeitraum hinweg in der Ferienanlage zu wohnen. Anders als bei der einfachen Anmietung einer Ferienwohnung f�r einen Sommer ginge es bei solchen Teilzeit-Nutzungsvertr�gen oft um Summen von mehreren tausend Euro.
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