Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2010 > EU-Verordnung sieht bestimmte Bedingung f�r Aufhebung der Visapflicht vor
Berlin: (hib/BOB/MIK) Wenn Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien die 2008 aufgestellten EU-Bedingungen im Kampf gegen die Organisierte Kriminalit�t erf�llen, kann die Visumpflicht f�r den betreffenden Staat aufgehoben werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2754) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion B�ndnis 90/Die Gr�nen (17/2684) mit.
Weiter hei�t es, eine entsprechende EU-Verordnung sehe verschiedene Kriterien vor, die f�r die Beurteilung der Aufrechterhaltung beziehungsweise die Aufhebung der Visapflicht f�r Staatsangeh�rige aus Drittstaaten heranzuziehen sind. Dazu z�hlten insbesondere die illegalen Einwanderung, die �ffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Au�enbeziehungen der Union zu dem betreffenden Drittstaaten. Einen Aspekt bei der Beurteilung der �ffentlichen Ordnung und Sicherheit stelle auch das Ma� an Organsierter Kriminalit�t des betreffenden Drittstaaten dar.
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