Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Bundesregierung: Rechtliche Bewertung der Roma-Abschiebungen aus Frankreich ist Aufgabe der EU-Kommission
Berlin: (hib/DIX/JOH) Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, die Abschiebung von Roma aus Frankreich rechtlich zu beurteilen. Dies geht aus einer Antwort (17/3288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3018) hervor. Es sei Aufgabe der EU-Kommission als H�terin der Vertr�ge, die EU-Rechtskonformit�t nationaler Ma�nahmen zu bewerten, schreibt sie darin.
Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung gefragt, welche rechtliche Einsch�tzung sie zur Kritik des EU-Parlaments, Frankreich verletze mit den Abschiebungen von Roma einschl�giges Europarecht, habe.
Zur Aufforderung des Europ�ischen Parlaments an die Mitgliedstaaten, ”alle Ausweisungen an Roma unverz�glich auszusetzen“, schreibt die Regierung, sie habe diese zur Kenntnis genommen. Ausweisungsentscheidungen und Entscheidungen �ber die Beendigung des Aufenthalts seien von den ”zust�ndigen Beh�rden der L�nder nach sorgf�ltiger Pr�fung des jeweiligen Einzelfalls auf Grundlage des geltenden Rechts“ zu treffen. Dabei sei es ausgeschlossen, dass Roma aufgrund ihrer Ethnie ausgewiesen und abgeschoben w�rden.
Weiter hei�t es in der Antwort, das Ausl�nderzentralregister erfasse die Staatsangeh�rigkeit von Ausl�ndern, nicht jedoch ihre ethnische Zugeh�rigkeit. Daher k�nnten zu Ausweisungen von B�rgern der neuen EU-Mitgliedstaaten, welche der Minderheit der Roma zugerechnet werden, keine Zahlenangaben gemacht werden.
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