Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Bereitschaft zur Organspende soll erh�ht werden
Berlin: (hib/HAU/KT) Der Petitionsausschuss setzt sich f�r eine signifikante Erh�hung der Organspendebereitschaft in Deutschland ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine �ffentliche Petition, die eine �nderung des Organspenderechtes anstrebt, dem Bundesgesundheitsministerium zur Erw�gung zu �berweisen, sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Der Petent verlangt in seiner Eingabe, jeder B�rger m�sse sich entscheiden, ob er Organspender sein m�chte oder nicht. Diese Entscheidung m�sse als Information auf der Mitgliedskarte seiner Krankenkasse vermerkt werden. Weiter wird in der Petition gefordert, deutschlandweit verpflichtend Koordinierungsstellen mit Transplantationsbeauftragten einzurichten.
In der Begr�ndung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Umfrage der Bundeszentrale f�r gesundheitliche Aufkl�rung, wonach die Bereitschaft, nach dem Tod Organe und Gewebe zu spenden, bei 67 Prozent liegt. Gleichzeitig h�tten jedoch nur 17 Prozent der Befragten ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert. Nach Auffassung des Ausschusses ist es w�nschenswert, dass m�glichst viele B�rger zu Lebzeiten eine Entscheidung zur postmortalen Organspende treffen und dies auch dokumentieren. Es m�sse jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Bereitschaft zur Organspende vom Gesetzgeber ”weder verlangt noch angeordnet werden kann“. Ebenso k�nne nicht verlangt oder angeordnet werden, dass sich jeder zu Lebzeiten mit der Frage der postmortalen Organspende so intensiv besch�ftigt, dass er auch eine entsprechende Erkl�rung abgibt.
Grundlage f�r eine F�rderung der Organspendebereitschaft in der Bev�lkerung ist nach Ansicht des Petitionsausschusses eine umfassende Aufkl�rung jedes Einzelnen. Dazu w�rden das Bundesgesundheitsministerium und die Bundeszentrale f�r gesundheitliche Aufkl�rung seit Langem Informations- und Aufkl�rungskampagnen durchf�hren. Das Ministerium plane zudem, dass Versicherte die M�glichkeit erhalten sollten, auf freiwilliger Basis auf der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen des Notfalldatensatzes die Organspendeerkl�rung in geeigneter Form dokumentieren zu k�nnen.
Der vom Petenten au�erdem geforderte Einsatz von Transplantationsbeauftragten in deutschen Krankenh�usern ist aus Sicht des Ausschusses schon relativ verbreitet. Einige L�nder h�tten Krankenh�user mit Intensivbetten gesetzlich verpflichtet, derartige Beauftragte zu bestellen. Aber auch in L�ndern ohne entsprechende landesgesetzliche Vorgaben gebe es Personen mit Beauftragtenfunktion. Allerdings reiche es nicht aus, diese ”nur auf dem Papier“ zu benennen. Es sei wichtig, dass die Beauftragten von der Klinikleitung die zeitlichen und organisatorischen Freir�ume erhielten, um ihren Auftrag erf�llen zu k�nnen, macht der Petitionsausschuss deutlich.
Die Abgeordneten halten die Petition dennoch f�r geeignet, auf das wichtige Anliegen der Organspende nochmals aufmerksam zu machen. Der �berweisungsbeschluss gelte insbesondere auch mit Blick auf den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Pr�fauftrag zur elektronischen Gesundheitskarte, wonach die Bereitschaft zur Organspende auf dieser niedergelegt werden k�nne, begr�ndet der Ausschuss sein hohes Votum.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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