Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > Regierung: Bundeswehr hat in Auslandseins�tzen keine privaten Sicherheitsfirmen unter Vertrag
Berlin: (hib/AW/MIK) Ehemalige Bundeswehrsoldaten erhalten gem�� des Soldatenversorgungsgesetzes von der Bundesanstalt f�r Arbeit und vom Berufsf�rderungsdienst der Bundeswehr nur dann F�rdergelder f�r eine Aus- oder Umschulung zum Personensch�tzer oder f�r eine andere T�tigkeit im privaten Sicherheitsbereich, wenn diese Schulung mit einer entsprechenden Pr�fung vor einer Industrie- und Handelskammer endet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4012) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3614) mit. Das Verteidigungsministerium habe dies mit einem Erlass vom 26. Februar 2010 festgelegt.
Nach Angaben der Regierung hat die Bundeswehr in ihren Auslandseins�tzen keine privaten Dienstleister mit der Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben beauftragt. Im Rahmen des Isaf-Einsatzes in Afghanistan nehme die Bundeswehr jedoch die Dienstleistungen privater Firmen zur Bereitstellung von Verpflegung, Lebensmitteln und K�chenpersonal in Anspruch.
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