Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Sicherheit der Eisenbahnen weiterentwickeln
Sie weist weiter darauf hin, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zum sicheren Bau und Betrieb von Eisenbahnen gibt. Damit die Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen w�rden, m�ssten sie ein Sicherheitsmanagement nachweisen. Dies k�nne bei Unternehmen, die keine grenz�berschreitenden Verkehre betreiben, mit Hilfe eines Betriebsleiters erfolgen. Diese seien f�r das Sicherheitsmanagement verantwortlich.
Die Eisenbahnaufsicht werde in Deutschland durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wahrgenommen, hei�t es in der Unterrichtung. Seine Aufgabe sei es, die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitspflichten zu �berwachen und Gefahren abzuwehren,
die aus dem Betrieb einer Eisenbahn entstehen oder von den Betriebsanlagen ausgingen. Das EBA habe aufgrund der Erkenntnis-
se aus der Verwaltungspraxis der letzten Jahre und aufgrund ge�nderter europ�ischer Vorgaben unter anderem die Prozesse der Eisenbahnaufsicht �ber Infrastrukturanlagen neu gestaltet, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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