Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Die Linke schl�gt umfassende Reform des Wahlrechts vor
Ferner soll laut Vorlage das aktive und passive Wahlrecht f�r Straft�ter ”ebenso wie ihre F�higkeit, �ffentliche �mter zu bekleiden, gew�hrleistet“ werden. Lehnt der Bundeswahlausschuss die Zulassung einer Partei oder einer Landesliste einer Partei in der Einspruchsverhandlung zur Bundestagswahl ab, soll ihr nach dem Willen der Linksfraktion der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen stehen. Den Einsatz von Wahlcomputern bei der Stimmabgabe will die Fraktion gesetzlich untersagen. Auch will sie regeln, ”dass der barrierefreie Zugang zu allen Wahlr�umen im Wahlgebiet am Wahltag gew�hrleistet werden muss“.
Mit der Vorlage reagieren die Abgeordneten zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008, in dem der Gesetzgeber verpflichtet wurde, das Wahlrecht ”sp�testens bis zum 30. Juni 2011“ zu reformieren. Wie die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung (Az.: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) urteilten, verst��t das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil ”ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten f�hren kann“. Dieser paradoxe Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts tritt im Zusammenhang mit �berhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.
Nach dem Gesetzentwurf der Linksfraktion soll die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis k�nftig bereits auf der Bundesebene erfolgen. Sofern dann in ”seltenen“ F�llen wie bei der nur in Bayern vertretenen CSU, bei der die Anrechnung auf Bundesebene nicht m�glich ist, dennoch �berhangmandate entstehen, sollen diese mit Ausgleichsmandaten kompensiert werden.
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