Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Neuer Rechtsrahmen f�r erneuerbare Energien vorgesehen
Um diese Ziele zu erreichen, solle das EEG novelliert werden. Diese Novelle stelle einen zentralen Baustein f�r die ”Transformation der Energieversorgung“ dar. Sinn und Zweck der Novelle ist, die Handlungsempfehlungen zum EEG umzusetzen. Im Gesetzesentwurf hei�t es weiter: ”Insbesondere wird hierdurch die Marktintegration der erneuerbaren Energien als neue S�ule in das EEG aufgenommen, und durch die Einf�hrung einer Marktpr�mie wird ein neuer wichtiger Anreiz gesetzt, der dazu beitragen soll, dass verst�rkt Strom aus erneuerbaren Energien direkt auf dem Energiemarkt vermarktet wird.“ So soll beispielsweise die Marktpr�mie f�r Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt ab 2014 verpflichtend eingef�hrt werden.
Im Falle einer Verabschiedung des Gesetzesentwurfs w�rden zus�tzliche Kosten entstehen, ebenso wie ein noch zu ermittelnder Personalbedarf. Die Endverbraucher m�ssten mit einer Steigerung der Strompreise rechnen. Diese w�rden jedoch nur vorerst steigen, ”um danach bis 2030 deutlich“ zur�ckzugehen, so die Prognosen im Gesetzesentwurf.
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