Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 2. Mitglieder des Deutschen Bundestages > 2.7 Mandatsverzichte
Stand: 31.3.2010
Für einen Mandatsverzicht gibt es verschiedene Gründe. Viele Abgeordnete verzichteten, weil ihnen Positionen und Aufgaben übertragen wurden, die mit der Ausübung des Mandats nicht oder nur schwer vereinbar waren. Die folgende Liste führt alle Mitglieder des Bundestages auf, die seit der 12. Wahlperiode ihr Mandat niedergelegt haben. Aufgeführt werden ggf. außer der Fraktionszugehörigkeit und dem Datum des Ausscheidens auch der Grund bzw. die nach dem Mandatsverzicht ausgeübte Tätigkeit.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 2.8.