Geschäftsordnung des Bundestages © DBT/Zander
Ausblick - Umrisse einer Geschäftsordnungsreform
Zu Beginn der 14. Wahlperiode haben alle Fraktionen des Bundestages den Antrag gestellt, die Verfahrensregeln der vorangegangenen Wahlperiode zu übernehmen. Dem ist der Bundestag nachgekommen. Zugleich haben die Fraktionen darauf hingewiesen, dass die Verlegung des Bundestagssitzes von Bonn nach Berlin Gelegenheit gebe, über Verfahrensänderungen zu beraten und zu entscheiden. Dies gelte insbesondere für die Regeln bei streitigen Abstimmungen "sowie die erleichterte Durchführung Erweiterter öffentlicher Ausschusssitzungen zur Entlastung des Plenums."
Es leuchtet ein, dass auch die Spezialisten für Geschäftsordnungsfragen, die Mitglieder des einschlägigen Ausschusses und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen, den Wechsel des Deutschen Bundestages von Bonn nach Berlin und den Beginn der - wie auch immer in der langen Tradition stehenden - neuen Epoche des deutschen Parlamentarismus auf ihrem Feld kenntlich machen wollen. Da erscheint es als sinnvoll und dem Geist der Zeit angemessen, der Öffentlichkeit einen etwas weiteren Einblick in die Arbeit der Ausschüsse zu gestatten. Dies kann nicht nur bei sachlichen Einzelthemen den Bürgern neue Aufschlüsse vermitteln, sondern auch das Verständnis für die parlamentarische Werkstattarbeit steigern. Zugleich ist aber zu wägen, ob die Erwartung aller Bundestagsfraktionen, auf diesem Wege das Plenum zu "entlasten", nicht dazu führt, dass bestimmte Sachverhalte vor aller Augen zu einer Angelegenheit der Fachpolitiker und damit bisweilen auch der Interessenvertreter werden und sich die Gesamtheit des Bundestages eben um die abgelegeneren Themen noch weniger kümmert als bisher, da zu später Stunde auch im Plenarsaal nur die Eingeweihten unter sich sind. Doch - was heute allein die hochspezialisierten Fachkenner berührt, kann morgen schon die Lebensgewohnheiten aller Bürger beeinflussen.