Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2010 > Beschlüsse 10. und 11. Juni 2010
Am 10. und 11. Juni 2010 hat der Bundestag eine Reihe von Beschlüssen gefasst, zum Teil ohne vorherige Aussprache im Plenum:
Anträge zur Bildungspolitik abgelehnt: Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni, bei Enthaltung von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag der SPD zurückgewiesen, einen "nationalen Bildungspakt für starke Bildungsinfrastrukturen" zu schaffen (17/1957). Darin hatte die SPD gefordert, am Ziel festzuhalten, bis 2015 mindestens zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung aufzuwenden und einen Aufschlag auf den Spitzensteuersatz für die Finanzierung von Bildungsaufwendungen einzusetzen ("Bildungssoli"). Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag einen weiteren SPD-Antrag (17/109) ab, der einen "Pakt für Studienqualität und gute Lehre" vorsah und empfahl, zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Bildung und Forschung zu verwenden. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linksfraktion (17/119), mit den Ländern verbindlich zu vereinbaren, die öffentlichen Ausgaben für Bildung auf mindestens sieben Prozent des Bundesinlandsprodukts zu steigern. Ebenso wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/131) bei Enthaltung der SPD abgelehnt, zusammen mit den Ländern in den nächsten fünf Jahren 500.000 zusätzliche Studienplätze und eine bessere staatliche Studienfinanzierung anzustreben. Zu den drei letztgenannten Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (17/1977) vor.
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010 beschlossen: Bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, dem Regierungsentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für 2010 (17/1294) zugestimmt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an (17/1752). Damit werden 533 Millionen Euro zur Förderung der deutschen Wirtschaft aus ERP-Mitteln bereitgestellt. 367,4 Millionen Euro davon entfallen auf Investitionen. Mit den Mitteln wird die Zinsbegünstigung von Darlehen und Beteiligungskapital für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, sowie für Freiberufler mit einem Volumen von rund 4,5 Milliarden Euro finanziert, von denen wiederum 2,2 Milliarden Euro auf Investitionen in die Umwelt und die Energieeinsparung und 1,1 Milliarden Euro auf Innovationsförderung entfallen. Das ERP-Sondervermögen wird von der staatlichen KfW-Bankengruppe verwaltet und geht auf den Wiederaufbau aus Marshallplan-Mitteln nach dem Zweiten Weltkrieg zurück (European Recovery Program).
Mobile Satellitenkommunikation: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1295) zu den Änderungen vom 2. Oktober 2008 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation (IMSO) zugestimmt. Er folgte einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/1753). Die Änderung des Übereinkommens hat zum Ziel, dass andere Mobilfunkdiensteanbieter und Satellitenbetreiber außer dem jetzigen Betreiber Inmarsat Ltd. UnterAufsicht der IMSO im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem tätig werden können.
Haftungsrecht im Luftverkehr harmonisiert: Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni 2010, den Regierungsentwurf eines zweiten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (17/1293) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/1836) angenommen. Damit werden die Haftungshöchstgrenzen für Passagierschäden an die seit 30. Dezember 2009 geltenden Haftungshöchstgrenzen des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und an die EU-Verordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr angepasst. Angepasst werden auch die Mindestdeckungen für die obligatorische Haftpflichtversicherung bei Passagierschäden.
Abkommen über soziale Sicherheit mit Brasilien: Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni, einstimmig das Gesetz zum Abkommen vom 3. Dezember 2009 zwischen Deutschland und Brasilien über soziale Sicherheit (17/1296) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/1805). Das Abkommen enthält Regelungen zur Vermeidung von Doppelversicherung und doppelter Beitragsbelastung für Arbeitnehmer, die im Auftrag eines Unternehmens im jeweils anderen Land arbeiten. Die Arbeitskräfte unterliegen in der Regel nur den Vorschriften des jeweiligen Heimatstaates. Betroffen sind die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus sieht das Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 90 bis 96 übernommen (17/1771, 17/1772, 17/1773, 17/1774, 17/1775, 17/1776, 17/1777).
Prozessbevollmächtigten bestellt: Der Bundestag hat m Donnerstag, 10. Juni, auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/1997) den Bundestagspräsidenten aufgefordert, Prof. Dr. Franz C. Mayer als Prozessbevollmächtigten in der Streitsache 2 BvR 1099/10 vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestellen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU) hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus eingereicht, das Bundestag und Bundesrat am 21. Mai verabschiedet hatten. Zugleich hatte er den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Diesem Antrag hat das Gericht mit Beschluss vom 9. Juni 2010 nicht stattgegegeben. Gauweiler wendet sich gegen das Gesetz und gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an den Beschlüssen, die der Rat der Europäischen Union zur Vorbereitung dieses Gesetzes gefasst hat. Er macht unter anderem geltend, sein subjektives Recht auf Demokratie, auf Teilhabe an der demokratischen Legitimation der Staatsgewalt (Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes) werde unter anderem wegen der mangelnden Bestimmtheit der Gewährleistungsermächtigung im Gesetz und wegen mangelnder parlamentarischer Kontroll -und Einwirkungsmöglichkeiten bei der Umsetzung sowie wegen der "erheblichen Verpflichtungen in Bezug auf kündigte Haushalte" verletzt. Darüber hinaus rügt er unter anderem eine Verletzung seines Eigentumsrechts (Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes). Zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte Prof. Dr. Mayer bereits am 31. Mai eine Stellungnahme des Bundestages eingereicht. Nun soll er auch im Hauptsacheverfahren eine Stellungnahme abgeben.
Bundeswehr-Mandat im Kosovo verlängert: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, in namentlicher Abstimmung einer Verlängerung des Bundeswehrmandats im Kosovo zugestimmt. 486 Abgeordnete stimmten für, 71 gegen die Verlängerung, zehn enthielten sich. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/2009) zu einem Antrag der Bundesregierung (17/1683). Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz KFOR (Kosovo Force) wird von 3.500 auf 2.500 Soldatinnen und Soldaten gesenkt. Der Einsatz soll dauern, solange ein Mandat des UN-Sicherheitsrates, ein Beschluss des NAZO-Rates sowie Zustimmung des Bundestages vorliegen. Keine Zustimmung fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/2011), in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wurde, sich für eine regionale Konfliktlösung einzusetzen mit dem Ziel, den Weg des Westbalkans in die EU zu ermöglichen.
ITER-Abkommen wird nicht gekündigt: In namentlicher Abstimmung hat es der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, abgelehnt, das Abkommen über den Bau des Kernfusionsreaktors ITER zu kündigen, falls es nicht einvernehmlich aufgehoben werden kann. Diese Forderung hatten Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/1433) erhoben, der im Forschungsausschuss abgelehnt worden war. 311 Abgeordnete stimmten gegen den Ausstieg aus ITER, 132 dafür, 121 enthielten sich. Neben den Grünen hatte auch Die Linke für den Antrag gestimmt, die SPD enthielt sich. Die Grünen hatten den Antrag damit begründet, dass die Kernfusion in den nächsten Jahren nicht zur Lösung der globalen Energie- und Klimaprobleme beitrage und wegen explodierender Kosten ein unkalkulierbares Risiko für die öffentlichen Haushalte darstelle. An dem ITER-Forschungsprojekt zum Bau eines Versuchsreaktors für die Kernfusion zur Stromerzeugung im südfranzösischen Cadarache sind neben der Europäischen Atomgemeinschaft Japan, Russland, die Volksrepublik China, Südkorea, Indien und die USA beteiligt.
Stellungnahme zu "Europa 2020" beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, eine Stellungnahme zur EU-Wachstums- und Beschäftigungsstrategie "Europa 2020" (Ratsdokumente 7110/10, 9231/10, 9233/10) beschlossen, als er einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/1758) auf Empfehlung des Europaausschusses (17/2015) annahm. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, die Bedeutung der Ziele der Strategie für Deutschland zu klären. Diese müssten realistisch und erreichbar sein, die Indikatoren müssten erforderlichenfalls nachgebessert werden. Abgelehnt wurden Anträge der SPD (17/882) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/898), in denen die Anforderungen dieser Fraktionen an die EU-Strategie formuliert sind.
Am Walfangverbot festhalten: Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni, die Bundesregierung auf Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/1982) aufgefordert, am Verbot des kommerziellen Walfangs festzuhalten und alle Vorschläge abzulehnen, die zur Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs führen. Anlass ist die 62. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) vom 21. bis 25. Juni 2010 in Agadir (Marokko).
Vorschläge zur europäischen Bürgerinitiative abgelehnt: Anträge der SPD (17/1975), der Linksfraktion (17/1967) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/1781) zur geplanten EU-Verordnung für die Bürgerinitiative (Ratsdokument 8399/10) hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, abgelehnt. Zum Grünen-Antrag hatte der Europaausschuss eine Beschlussempfehlung (17/2013) vorgelegt. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, sich dafür stark zu machen, dass so bald wie möglich europäische Bürgerinitiativen eingeleitet werden können. Die Linke hatte einen Zwölf-Punkte-Forderungskatalog zur Ausgestaltung der europäischen Bürgerinitiative vorgelegt. Auch die Grünen hatten in ihrem Antrag sieben Anforderungen gestellt. Der Lissabonner Vertrag ermöglicht Bürgerinitiativen, die EU-Kommission zu Vorschlägen für Rechtsakte aufzufordern, wenn mindestens eine Million Unterstützer aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten dahinterstehen.
Europäischer Auswärtiger Dienst: Angenommen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/1981), einen "effizienten und schlagkräftigen Europäischen Auswärtigen Dienst" zu schaffen. Dies sei die wichtigste verbleibende Aufgabe bei der Umsetzung des Lissabon-Vertrags. Der Dienst müsse dazu beitragen, dass die EU ihre Interessen nach außen möglichst geschlossen, kohärent und wirkungsvoll vertreten kann. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linken, den Europäischen Auswärtigen Dienst zu "entmilitarisieren" (17/1976), in dem gefordert wurde, dass die militärischen Strukturen der EU nicht Teil des Dienstes werden dürften. Auf Empfehlung des Europaausschusses (17/2012) lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (17/1204) ab, wonach der Dienst "europäisch, handlungsfähig und modern" gestaltet werden müsse.
Europäisches Jahr gegen Armut: Bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag mit Koalitiosmehrheit am Donnerstag, 10. Juni, einen Antrg der Linken (17/889) zum Europäischen Jahr gegen Armut abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/1246). Die Linke hatte von der Bundesregierung ein nationales Programm gegen Armut und soziale Ausgrenzung gefordert, da die EU und ihre Mitgliedstaaten 2010 zum Europäischen Jahr gegen Armut und sozaile Ausgrenzung ausgerufen hätten.
Schutz für Menschenrechtsverteidiger: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, Anträge der SPD (17/1048) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/1165) zum Schutz für Menschenrechtsverteidiger abgelehnt und sich dabei einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/1936) angeschlossen. Die SPD hatte sich dafür eingesetzt, weltweit den Schutz für Menschrechtsverteidiger und -verteidigerinnen zu verbessern und die Menschenrechtspolitik der EU aktiv mitzugestalten. Die Linke hatte das Amt eines Verbindungsbeamten für Menschrechtsverteidiger im Auswärtigen Amt und in deutschen Botschaften gefordert.
Antrag gegen Staatsbankrotte abgelehnt: Auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/1602) hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni, einen Antrag der Linken (17/1058) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt, in dem kurzfristige Maßnahmen gegen die jüngst entstandenen Haushaltsrisiken von Staaten der Eurozone, eine europaweite Mindestbesteuerung von Einkommen und Unternehmen sowie eine makroökonomische Koordination und ein ausgeglichener Außenhandel zwischen den EU-Staaten gefordert worden waren.
Öffentlich-rechtliche Sparkassen: Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni, einen Antrag der SPD (17/1963) zur fZukuknft öffentlich-rechtlicher Sparkassen abgelehnt. Darin war die Bundesregierung aufgefordert worden, die Sparkassen zu stärken und sich gegen die Möglichkeit zur Bildung von Stammkapital und dessen beschränkte Übertragbarkeit einzusetzen. Eine Übertragbarkeit von Stammkapitalanteilen öffentlich-rechtlicher Spakassen auf Private solle ausgeschlossen bleiben.
Filmförderungsgesetz geändert: Auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/1938) hat der Bundestag am Freitag, 11. Juni, bei Enthaltung der Linksfraktion eine Änderung des Filmförderungsgesetzes (17/1292) beschlossen. Damit wird das Gesetz rückwirkend bis 2004 so geändert, dass auch für Fernsehveranstalter ein Abgabemaßstab gilt und klargestellt, dass die Fernsehveranstalter zur Zahlung der Filmabgabe verpflichtet sind. Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die bisherige Regelung gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit verstößt, weil für Fernsehveranstalter anders als für Kinobetreiber ein gesetzlich fixierter Abgabemaßstab fehle. Anders als Kinos zahlen Fernsehsender ihre Beiträge zur Filmförderung bisher auf der Grundlage von Verträgen mit der Filmförderungsanstalt.
Atomkraftwerk-Laufzeiten: Abgelehnt hat der Bundestag am Freitag, 11. Juni, einen Antrag der SPD (17/1980), die "energiepolitischen Bremsen zu lösen".Danach sollte die Bundesregierung auf längere Laufzeiten von Atomkraftwerken verzichten und ihr geplantes Energiekonzept an einer Reihe von kurzfristigen Maßgaben neu ausrichten. Dadurch sollten Kohlendioxidemissionen bis 2050 um bis zu 95 Prozent gemindert werden können.
Riester-Faktor wird nicht gestrichen: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am Freitag, 11. Juni, einen Antrag der Linken (17/1145) abgelehnt, zur Stabilisierung des Rentenniveaus den Riester-Faktor zu stgreichen und keine nachholenden Rentendämpfungen vorzunehmen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/1804). Der so genannte Riester-Faktor in der Rentenformel dämpfe den Rentenanstieg jährlich um 0,64 Prozent, hatte Die Linke argumentiert. Die Koalition hatte dem entgegengesetzt, dass dies über höhere Rentenversicherungsbeiträge gegenfinanziert werden müsste.
Keine Evaluierung des Afghanistan-Einsatzes: Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/1964) für eine Evaluierung der deutschen Beteiligung an der internationalen Schutztruppe ISAF in Afghanistan und des Engagements für den Wiederaufbau des Landes seit 2001 fand am Freitag, 11. Juni, keine Mehrheit im Bundestag. SPD und Grüne wollten, dass eine Kommission des Bundestages die wissenschaftliche Evaluierung des Engagements begleitet und politische Handlungsempfehlungen erarbeitet.