Schutz der Menschenrechte ohne Boykott bestimmter Tourismusziele

Ausschuss für Tourismus - 06.07.2011

Berlin: (hib/MPI) Der Tourismusausschuss räumt dem Thema Menschenrechte eine zentrale Bedeutung ein. Wie in einem Expertengespräch des Gremiums am Mittwoch deutlich wurde, wünschen alle Fraktionen, dass die Wahrung der Menschenrechte integraler Bestandteil des tourismuspolitischen Handelns der Bundesregierung, des unternehmerischen Handelns der Tourismusbranche sowie der Reiseentscheidungen der Bürger ist. Der Vorsitzende des Tourismusausschusses, Klaus Brähmig (CDU), betonte, Tourismus sei ”beste Außen-, Entwicklungs- und Nachhaltigkeitspolitik“. Er regte an, dass Reiseveranstalter in ihren Katalogen auf vorbildlichen Umgang mit Menschenrechten hinweisen. Es gelte, gute Praxis zu belohnen. Boykottaufrufe gegen bestimmte Länder halte er dagegen nicht für sinnvoll, sagte Brähmig.

Die Unions-Fraktion hob im Ausschuss hervor, dass Tourismus für Menschenrechte ”Fluch und Segen“ bedeute – Fluch, wenn er die Ausbeutung von Menschen befördere, und Segen, da Tourismus ein ganz wichtiger Wirtschaftsfaktor sei, der vielen Menschen ein Auskommen sichere. Dazu sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), bei aller Kritik müsse hervorgehoben werden, dass Tourismus ”ein wirksames Instrument zur Armutsbekämpfung“ sei.

Die SPD-Fraktion verwies im Ausschuss auf Regelungen, wonach Deutsche, die Kinder im Ausland sexuell missbrauchen, strafrechtlich verfolgt werden können. Sie regte an, weitere menschenrechtspolitische Themen zu identifizieren, bei denen der Gesetzgeber eingreifen könne. Der Leiter Nachhaltigkeitsmanagement der TUI-Deutschland GmbH, Harald Zeiss, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundeskriminalamt inzwischen über eine Telefonnummer erreichbar sei, so dass Gäste Auffälligkeiten direkt melden könnten.

Die Fraktion Die Linke hob hervor, dass die Notwendigkeit, Menschenrechte einzuhalten, von niemandem bestritten werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte daran, dass das Thema Menschenrechte und Tourismus noch vor wenigen Jahren ”randständig“ gewesen sei. Die Politik müsse Tourismus als ”Durchsetzungskomponente“ für menschenrechtliche Anliegen nutzen.

Der Präsident des Deutschen Reiseverbandes, Jürgen Büchy, sagte, das Bemühen um Nachhaltigkeit sei ”eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir unser Geschäft nachhaltig betreiben können“. Zugleich lehnte er den Boykott einzelner Destinationen ab. So stelle sich die Frage, wo die Grenze zu ziehen ist. Welches Maß an Menschenrechtsverletzungen lasse Reisen in ein entsprechendes Land noch zu und welches nicht, fragte Büchy. Die FDP-Fraktion ergänzte, Tourismus verbessere oftmals die Erosion diktatorischer Staaten. Ein Beispiel dafür seien seinerzeit die Reisen Bundesdeutscher in die DDR gewesen. Auch Burghard Rauschelbach von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit sagte in der Ausschusssitzung, ”der Rückzug aus bestimmten Ländern“ sei ”keine Lösung“. Tourismus könne vielmehr zur Veränderung in Ländern beitragen, in denen Menschenrechte verletzt werden.

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