Erprobung unterirdischer Treibhausgas-Speicherung beschlossen

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - 06.07.2011

Berlin: (hib/VER) Bis 2050 sollen die Kohlendioxidemissionen in Deutschland um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Dieses Ziel soll unter anderem durch die unterirdische Speicherung des Treibhausgases erreicht werden. Um für die Erprobung entsprechender Technologien einen Rechtsrahmen zu schaffen, hat die Bundesregierung am Mittwochvormittag im Umweltausschuss einen Entwurf des ”Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ (17/5750) vorgelegt. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen der Opposition angenommen.

Die sogenannten CCS-Technologien (Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage) sollen ”eine Perspektive bieten, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern“, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Sie könnten ”zum Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion beitragen“.

Allerdings, auch das hält die Regierung in dem Entwurf fest, befänden sich die CCS-Technologien derzeit noch in Entwicklungsstadien und ”sind deshalb auf ihre wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie Natur und Umwelt hin im großtechnischen Maßstab zu überprüfen“.Deshalb müsse zu ihrer Erprobung ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der ”Untersuchung, Errichtung, Betrieb, Überwachung, Stilllegung und Übertragung der Verantwortung für Demonstrationsspeicher sowie die Regulierung des Anschlusses und des Zugangs zu Kohlendioxidleitungen und zu Kohlendioxidspeichern“ regelt.

Ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion, betonte im Ausschuss, dass es für den ”Industriestandort Deutschland“ keine Alternativen gebe: ”Klimaschutz ja, CCS nein, das macht aus meiner Sicht keinen Sinn.“ Ein Abgeordneter der FDP-Fraktion schloss sich der Meinung seines Vorredners an und sagte, es gelte, die Ängste der Bevölkerung zu überwinden. Er empfahl Skeptikern, sich beim Bundesinstitut für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover zu informieren, um einen ”Eindruck des Gefahrenpotenzials zu bekommen“.

Dass das Gesetz unfähig sei, ”diese Technik in Deutschland zu etablieren“, hielt ein Abgeordneter der SPD-Fraktion entgegen. Abgeordnete der Oppositionsfraktionen bemängelten an dem Gesetzentwurf, dass Kosten und Verantwortung an die Länder abgegeben werden würden und es keine einheitlichen Richtlinien für die Umsetzung des Gesetzes gebe. In diesem Zusammenhang äußerte eine Abgeordnete der Linkspartei, dass ihre Fraktion CCS ”für einen Irrweg – und einen teuren Irrweg“ halte. Sie sei dafür, ”CCS zu verbieten“. Ein Grünen-Fraktionsmitglied fügte hinzu, dass ”CCS in weiten Teilen Deutschlands nicht akzeptiert“ und ”nichts für die Zukunft“ sei.

Da der Atomausstieg Deutschlands bis 2022 und der damit verbundene Umstieg auf die erneuerbaren Energien über fossile Kraftwerke erfolgt, betonten Mitglieder der CDU/CSU- und der FDP-Fraktionen die Bedeutung der CCS-Technologien und ihrer schnellen Erforschung. Abgeordnete der Oppositionsparteien hielten dem jedoch entgegen, dass fossile Kraftwerke für die Energiewende nicht notwendig seien und man direkt auf erneuerbare Energien umsteigen könne. Dazu führte die Abgeordnete der Linksfraktion an, dass CCS erst im Jahr 2030 erforscht und nutzbar sei und bis dahin die erneuerbaren Energien ohnehin weitaus günstiger als die fossilen seien. Zudem wäre die Nutzung erneuerbarer Energien nicht mit Risiken verbunden, wie sie bei CCS möglich seien.

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