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Verteidigung/Antwort - 19.07.2011
Berlin: (hib/AW) In den Jahren von 2001 bis 2010 haben 4.804 männliche Minderjährige nach Vollendung ihres 17. Lebensjahres freiwillig den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr angetreten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5986) mit. Der Antritt des Wehr-dienstes vor Vollendung des 18. Lebensjahres sei nur mit Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter möglichNach Angaben der Regierung werden minderjährige Bundes-wehrsoldaten in Übereinstimmung mit dem ”Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“ der Vereinten Nationen nicht in Auslandseinsätze der Bundeswehr entsandt. Außerdem würden sie nicht zum bewaffneten Wachdienst eingesetzt oder zu anderen Aufgaben außerhalb der militärischen Ausbildung, bei der Waffen zum Einsatz kommen könnten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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