Abgeordnete setzen sich für Mutter-/Vater-Kind-Kuren ein

Ausschuss für Gesundheit - 06.07.2011

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss ist unzufrieden mit der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren. In seiner Sitzung am Mittwoch beschloss das Gremium deshalb einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es, nachdem Mutter-/Vater-Kind-Kuren von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt wurden, seien in den Jahren 2007 und 2008 sowohl die Zahl der Kuren als auch die entsprechenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ”zunächst spürbar angestiegen“. In den Folgejahren seien die Ausgaben dann aber rückläufig gewesen, und zwar im Jahr 2009 um 6,01 Prozent und im Jahr 2010 um 9,22 Prozent, jeweils im Vergleich zum Vorjahr. ”Diese Entwicklung ist unbefriedigend und steht nicht im Einklang mit der Bedeutung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen“, betonen die Abgeordneten im Entschließungsantrag. Es gebe ”deutliche Anzeichen“ dafür, dass es in der Bewilligungspraxis ”erhebliche Defizite gibt“.

Der Gesundheitsausschuss fordert den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes daher auf, spätestens bis Ende 2011 die Entscheidungsgrundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen klarer zu fassen. Insbesondere müsse die ”Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ überarbeitet sowie die Antragsvordrucke verbessert und vereinheitlicht werden. Notwendig sei es zudem, ”verständliche Arbeitshilfen zum Grundsatz zu erstellen, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme nicht voraussetzt, dass zuvor ambulante Maßnahmen ausgeschöpft wurden“. Im Entschließungsantrag wird darüber hinaus verlangt, dass ”die Entscheidungen der Krankenkassen transparent, mit aussagekräftigen und nachvollziehbaren Begründungen getroffen werden“. Bescheide sollten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden. Bis zum 31. März 2012 will der Ausschuss schriftlich über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet werden.

Der Fraktion Die Linke ging der Entschließungsantrag nicht weit genug und enthielt sich der Stimme. Zugleich kündigten die Linksparlamentarier einen eigenen Antrag zu dem Thema an. Die Entscheidungskriterien für Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssten gesetzlich vereinheitlicht und präzisiert werden, forderte die Fraktion. Auch sei es erforderlich, eine regelmäßige Prüfung der Krankenkassen hinsichtlich der tatsächlichen Bewilligung dieser Pflichtleistung zu sichern und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Entscheidung über Anträge zu gewährleisten.

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