Weiße Weste für das Bundesversorgungsgesetz

Arbeit und Soziales/Antwort - 14.07.2011

Berlin: (hib/CHE) Seit 2001 wurden 911 Personen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) entzogen beziehungsweise bei Neuanträgen verwehrt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6270) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5740). Das BVG zahlt ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht, von Polizeibataillonen aber auch der Waffen-SS Entschädigungen für Gesund-heitsschäden, die sie aufgrund ihres Dienstes während der NS-Diktatur erlitten haben. Seit 1998 ermöglicht es ein neuer in das BVG aufgenommener Paragraf, diese Leistungen zu versagen, wenn der betreffenden Person Verstöße ”gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit“ nachgewiesen werden können. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist und die Bundesländer zunächst die Akten von 10.000 ehemaligen Freiwilligen der Waffen-SS einzeln überprüfen. Angaben darüber, wie viele dieser Freiwilligen Leistungen nach dem BVG erhalten, lägen ihr nicht vor, schreibt die Regierung. Insgesamt weise die Statistik zum 1. Juni dieses Jahres 106.461 versorgungs-berechtigte Beschädigte und 136.839 Hinterbliebene nach dem BVG aus.

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