Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage zum Zwecke der Strafverfolgung klären

Recht/Kleine Anfrage - 12.07.2011

Berlin: (hib/BOB) Wie die Bundesregierung mit Blick auf die betroffenen Grundrechte der Bürger (Demonstrationsfreiheit, Fernmeldegeheimnis) und den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Tatsache beurteilt, dass in einer Funkzelle unter Umständen regelmäßig eine erhebliche Zahl an der Straftat Unbeteiligter von der Maßnahme betroffen ist, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/6416) wissen. Die Funkzellenabfrage ist eine verdeckt erfolgende Ermittlungsmaßnahme zum Zwecke der Strafver-folgung. Dabei fragen Behörden Telekommunikationsver-bindungsdaten ab, die in einem bestimmtem räumlich abgrenz-baren Bereich (Funkzelle) hinweg anfallen. Ziel der Maßnahme laut Grüne die Identität von Tatverdächtigen zu klären oder weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung des Sachverhaltes zu erlangen.

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