Keine Einfuhrverbote für Uran aus bestimmten Ländern

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort - 11.07.2011

Berlin: (hib/THY) In Deutschland bestehen keine speziellen Einfuhrverbote für Uran aus bestimmten Ländern. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6310) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6165) mit. Darin hatten sich die Abgeordneten nach Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Niger erkundigt.

Die Bundesregierung habe seit 2010 Kenntnis von Untersuchungen über die Auswirkungen des Uranabbaus in der Republik

Niger auf die Gesundheit der Menschen vor Ort, die Umwelt und die wirtschaftlichen Grundlagen der lokalen Bevölkerung, heißt es in der Antwort. Die Deutsche Botschaft in Niamey unterhalte unter anderem Kontakte zu der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft in Niger. Aufgrund der Sicherheitslage in der Region habe die Deutsche Botschaft jedoch keine Möglichkeit, die Fakten vor Ort zu prüfen.

Rohstoffgewinnung stelle immer einen Eingriff in die Natur dar, heißt es weiter. Die Einhaltung von Umweltschutzaspekten beim Abbau des Urans sei Aufgabe der agierenden Unternehmen und der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder. In den Hauptlieferländern gelten laut Antwort strenge Vorschriften, die ”einen umweltverträglichen Bergbau mit möglichst geringen Folgen gewährleisten“.

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