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Gewerkschaftssekret�r
Wahlkreis 224 Starnberg
Gew�hlt �ber Landesliste Bayern
Volksschule und Gymnasium in München, Abitur. Studium der politischen Wissenschaft, Soziologie und Geschichte an der Universität München, Abschluß Magister Artium. Zivildienst.
Diverse berufliche Aushilfstätigkeiten. Gewerkschaftssekretär bei der ÖTV, Bezirksverwaltung Bayern, Schwerpunkte Jugend und berufliche Bildung.
Seit 1977 Mitglied in DGB-Gewerkschaften, derzeit ver.di.
1975 Eintritt in die SPD, seit 1976 diverse Funktionen, 1983 bis 1988 Vorsitzender der südbayerischen Jungsozialisten, 1983 bis 1988 Mitglied des Bezirksvorstandes der SPD Südbayern, 1991 bis 2000 und seit 2005 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Bezirks Oberbayern. Seit 2002 Kreisrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen.
Mitglied des Bundestages seit 1994; in der 13. Wahlperiode Vorsitzender des Ausschusses für Post und Telekommunikation, danach des Unterausschusses für Telekommunikation und Post.
Klaus Barthel, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesnetzagentur f�r Elektrizit�t, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Beirates
Bundeszentrale f�r politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Landkreis Bad T�lz-Wolfratshausen, Bad T�lz,
Mitglied des Kreistages
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungs-
vereinigungen "Otto von Guericke" e.V., K�ln,
Mitglied des Kuratoriums
Forschungsinstitut f�r Friedenspolitik e.V., Weilheim,
Mitglied des Kuratoriums
F�r die H�he der Eink�nfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobetr�ge einschlie�lich Entsch�digungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen ma�gebend. Unber�cksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die H�he der Eink�nfte aus einer T�tigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich f�r anzeigepflichtige T�tigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausge�bt werden, Bruttobetr�ge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" ver�ffentlicht.
Zum Inhalt der ver�ffentlichungspflichtigen Angaben im �brigen siehe auch die "Hinweise zur Ver�ffentlichung der Angaben gem�� Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".