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Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wahlkreis 106 Mettmann II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Geboren am 25. Dezember 1970 in Ratingen, wohnhaft in Heiligenhaus; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Düsseldorf, Bonn und Hagen; Geschichte und Politik in Bonn; Jura-Studium in den USA mit Abschluss (Master of Laws); Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in Ratingen; seit Anfang 2000 zugelassen als Rechtsanwalt; Rechtsanwalt in internationaler US-Kanzlei in Köln; Tätigkeiten in Kanzleien in Chicago und Los Angeles, USA.
CDU-Mitglied seit 1996; von 2008-2009 Geschäftsführender Vorstand des Stadtverbands Heiligenhaus und Mitglied des Rates der Stadt Heiligenhaus; Gewähltes Mitglied im Kreisvorstand CDU Kreisverband Mettmann.
Ehrenamtlich tätig in Kirchengemeinde, Lions-Bewegung; Bundeswehr: Wehrdienst in Kompanieführungstruppe in Wuppertal.
Mitgliedschaften (Auswahl): Unternehmensverband Ratingen; Förderverein Freiwillige Feuerwehr Heiligenhaus; Wirtschaftsjunioren Niederberg; S.V. Wildschütz Heiligenhaus e.V. 1957; Freundeskreis für körperbehinderte Erwachsene und Jugendliche; Lions Club Ratingen; Verein zur Förderung des Feuerschutzes Ratingen e.V.; Stadtmarketing Heiligenhaus; Ratinger Jonges; Förderverein Knabenchor Hösel.
Peter Beyer, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt,
Beyer Patent- und Rechtsanwälte, Ratingen
Beyer Patent- und Rechtsanwälte, Ratingen,
Rechtsanwalt, monatlich, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".