Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
- Finanzausschuss
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Diplomverwaltungswissenschaftlerin
Wahlkreis 255 Neu-Ulm
Gewählt über Landesliste Bayern
Deutsche Staatsbürgerschaft seit 1997, in Deutschland seit 1979.
Grundschule in Istanbul und Senden, Gymnasium Weißenhorn, Abitur 1992. Studium der Verwaltungswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Wien.
Vorstandsmitglied bei Solwodi e. V. und Vorstandsmitglied bei UNICEF Deutschland, Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Vereins, Mitglied der Vertreterversammlung der Ulmer Volksbank e. G. und des Bundesfachverbandes für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V.
Seit 1988 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1991 Gründung (Mitgründerin) des Jugendverbandes GBAJ.
Mitglied des Bundestages seit 1998; 2002 bis 2005 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, seit November 2005 stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ekin Deligöz, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ulmer Volksbank eG, Ulm,
Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin,
Mitglied der Vertreterversammlung, ehrenamtlich
Kompetenzzentrum Technik - Diversity - Chancengleichheit e.V., Bielefeld,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
UNICEF Deutschland, Köln,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".