Heidrun Dittrich, DIE LINKE.

Diplom-Sozialwissenschaftlerin

Wahlkreis 043 Stadt Hannover II
Gew�hlt �ber Landesliste Niedersachsen

Geboren 1958; Diplom-Sozialwissenschaftlerin; Diplom-Sozialarbeiterin; zwei Kinder; aufgewachsen in Baden-Württemberg.

Arbeitete zunächst als Sachbearbeiterin für berufliche Forbildung; 1978 eine der ersten Seminarleiterinnen im deutsch-französischen Jugendaustausch; für die Gewerkschaft DAG ehrenamtlich auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene tätig, später hauptamtlich als Landesjugendleiterin der DAG für Baden-Württemberg zuständig; 1982 zog  für Studium nach Hannover und machte dort den Abschluss als Diplom-Sozialwissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt "Produktion und Arbeit; Zweitstudium an der Fachhochschule Hannover als Diplom-Sozialarbeiterin mit dem Schwerpunkt "Weibliche Identität im Prozess der Migration" abgeschlossen; an der Integrierten Gesamtschule Roderbruch als Sozialarbeiterin in der Schulsozialarbeit tätig; seit 1998 tätig als Sozialarbeiterin beim Jugendamt Hannover; neben Engagement in Gewerkschaft und Parteien Gründung gemeinsam mit anderen Eltern einer Krabbelgruppe (Kirchenmäuse) und eines Horts (Kastanienkids).


Kontakt

Heidrun Dittrich, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftf�hrer
  • Parlamentarischer Beirat f�r nachhaltige Entwicklung
  • Unterausschuss "B�rgerschaftliches Engagement"
  • Ausschuss f�r Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ver�ffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche T�tigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Projektkoordinatorin des nieders�chsischen Kinderschutzprojekts, Fachbereich Jugend und Familie,

Landeshauptstadt Hannover, Hannover

Diplom- und Sozialarbeiterin des kommunalen Sozialdienstes, Fachbereich Jugend und Familie,

Landeshauptstadt Hannover, Hannover

F�r die H�he der Eink�nfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobetr�ge einschlie�lich Entsch�digungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen ma�gebend. Unber�cksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die H�he der Eink�nfte aus einer T�tigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich f�r anzeigepflichtige T�tigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausge�bt werden, Bruttobetr�ge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" ver�ffentlicht.

Zum Inhalt der ver�ffentlichungspflichtigen Angaben im �brigen siehe auch die "Hinweise zur Ver�ffentlichung der Angaben gem�� Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".