Ordentliches Mitglied
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Jurist, Ministerialrat a. D., Bundesminister des Innern
Wahlkreis 239 Hof
Direkt gewählt in Bayern
Abitur am Gymnasium in Naila. 15 Monate Wehrdienst. Studium der Rechtswissenschaften in München und Augsburg, 1986 2. juristisches Staatsexamen, Promotion zum Dr. jur.; Studium der Wirtschaftswissenschaften in Augsburg, 1986 Vordiplom für Diplom-Ökonomen; anschließend Studium der Volkswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen.
1988 Regierungsrat im Bundesministerium für Wirtschaft, zuletzt Ministerialrat; 1991 Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Referent der CSU-Landesgruppe im Arbeitskreis Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, 1993 persönlicher Referent des damaligen Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe Michael Glos.
Seit 1974 Mitglied der CSU, seit 1998 Vorsitzender der Bundeswahlkreiskonferenz im Bundeswahlkreis Hof/Wunsiedel; seit 1999 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Oberfranken.
Seit 1998 Mitglied des Bundestages, seit 2005 stellvertretender Vorsitzender der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion zuständig für die Bereiche „Verkehr, Bau, Stadtentwicklung, Tourismus, Kommunalpolitik“.
Seit März 2011 Bundesminister des Innern.
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesministerium des Innern, Berlin,
Bundesminister, monatlich, Stufe 3
Fachhochschule Hof, Hof,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis 18.05.2011)
Gesellschaft der Freunde und Förderer der Hofer Symphoniker e.V., Hof,
Vorsitzender, ehrenamtlich (bis 11.04.2011)
Hofer Symphoniker gemeinnützige GmbH, Hof,
Vorsitzender des Aufsichtsrates, ehrenamtlich (bis 11.04.2011)
Ostbayerisches Technologie-Transfer-Institut e.V., Regensburg,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Stiftung der Hofer Symphoniker e.V., Hof,
Vorsitzender, ehrenamtlich (bis 11.04.2011)
Stiftung Familienunternehmen, Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Martinsberg des Diakoniewerkes Martinsberg e.V., Naila,
Stellv. Vorsitzender des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".