Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Gesundheit
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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Geschäftsführer, Landwirtschaftlicher Meister
Wahlkreis 276 Odenwald - Tauber
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 30.1.1956 in Höpfingen; römisch-katholisch; verheiratet, 3 erwachsene Kinder.
Von 1985 bis 2009 Geschäftsführer im Maschinenring Odenwald-Bauland und drei gewerblichen Tochterunternehmen. Familieneigener Ferienbauernhof. Stellvertretender Vorsitzender im Kreisbauernverband, Vorstandsmitglied im Landesverband der Maschinenringe Baden-Württemberg, seit April 2011 Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V., weitere ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen. Seit 1997 Mitglied der CDU. Seit 1999 Mitglied im Kreistag Neckar-Odenwald.
Mitglied des Bundestages seit Oktober 2009, forst- und weinbaupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, seit März 2011 Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Alois Gerig, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Landwirtschaftsmeister, Höpfingen
Geschäftsführer,
MR-Agrarservice GmbH, Höpfingen
Landwirt, selbständig, Höpfingen
Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH, Buchen,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Bioenergieregion HOT GmbH, Mosbach,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Neckar-Odenwald-Kreis, Mosbach,
Mitglied des Kreistages
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".