Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Stellvertretendes Mitglied
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
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Kulturwissenschaftlerin
Wahlkreis 136 Lippe I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Studium der empirischen Kulturwissenschaft, Ethnologie und Geographie in Tübingen.
1988 nach Lemgo umgezogen; u. a. Tätigkeit als entwicklungspolitische Referentin im Welthaus Bielefeld.
Seit 1985 Mitglied der Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES e. V., 1996 bis 2005 Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) in Straßburg.
Seit 1983 Mitglied der Grünen, 1998 bis 2005 Sprecherin des grünen Bezirksverbandes Ostwestfalen-Lippe, 2004 bis 2005 der grünen Bundesarbeitsgemeinschaft Nord-Süd. 1989 bis 1995 Mitglied im Rat der Alten Hansestadt Lemgo, 1995 bis 2005 Abgeordnete im Landtag Nordrhein-Westfalen, dort Sprecherin in den Ausschüssen Europa- und Eine-Welt-Politik sowie Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, 2000 bis 2005 Vorsitzende des Ausschusses Europa- und Eine-Welt-Politik.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Ute Koczy, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
CARE Deutschland-Luxemburg e.V., Bonn,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin,
Mitglied der Mitgliederversammlung, ehrenamtlich
Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums und des Programmbeirates von ASA, ehrenamtlich
Stiftung Entwicklung und Frieden, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".