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Rechtsanwalt
BerlinGeboren am 09.05.1971 in Herzberg/Elster (Land Brandenburg); evangelisch; verheiratet; drei Kinder.
Polytechnische Oberschule von 1977 bis 1987 in Frankfurt/Oder und Schlieben; Erweitere Oberschule/Abitur von 1987 bis 1989 in Herzberg/Elster; Wehrdienst von November 1989 bis Februar 1990 in Brandenburg an der Havel; Studium der Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften in Giessen und Berlin; 1. juristisches Staatsexamen 1999 in Berlin; Referendariat in Berlin von 2000 bis 2002; 2. juristisches Staatsexamen 2003 in Berlin.
Seit 2003 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Berlin; seit 2004 Gesch�ftsf�hrer in verschiedenen Tr�gergesellschaften von sozialen Einrichtungen in Berlin Brandenburg und Sachsen Anhalt.
Mitglied der Berliner FDP seit November 1996 heute Ortsverband Wilmersdorf; Mitglied von Vorst�nden auf verschiedenen Ebenen und seit 2006 stellvertretender Landesvorsitzender in Berlin; Kandidat f�r den Deutschen Bundestag auf Platz 2 der Landesliste der Berliner FDP. Seit M�rz 2010 Schatzmeister der Berliner FDP.
Lars Lindemann, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt,
Jotzo, Jung & Partner, Berlin
Angestellter,
St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee GmbH, Berlin
Jotzo, Jung & Partner, Berlin,
Rechtsanwalt
St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee GmbH, Berlin,
Angestellter, monatlich, Stufe 2
Akademie für Palliative Care in Brandenburg e.V., Kloster Lehnin,
Mitglied des Kuratoriums
Generationeninstitut - Institut für Familienvermögen und den Dialog der Generationen e.V., Berlin,
Vorsitzender des Vorstandes (bis 31.03.2011)
Stiftung Berliner Schloss - Humboldt-Forum, Berlin,
Stellv. Mitglied des Stiftungsrates
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Ärztehaus am Potsdamer Stadtschloss GmbH & Co. KG, Potsdam
Weststrand Beteiligungsgesellschaft mbH, Teltow
F�r die H�he der Eink�nfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobetr�ge einschlie�lich Entsch�digungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen ma�gebend. Unber�cksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die H�he der Eink�nfte aus einer T�tigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich f�r anzeigepflichtige T�tigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausge�bt werden, Bruttobetr�ge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" ver�ffentlicht.
Zum Inhalt der ver�ffentlichungspflichtigen Angaben im �brigen siehe auch die "Hinweise zur Ver�ffentlichung der Angaben gem�� Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".