Karin Maag, CDU/CSU

Ministerialdirigentin

Wahlkreis 259 Stuttgart II
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 13.06.1962 in Stuttgart; evangelisch; verheiratet.

Schule: Evangelisches Mörike-Gymnasium Stuttgart; Abitur; bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 1. und 2. Staatsexamen (jeweils mit Prädikat); 1990 – 1991 Rechtsanwältin in der Kanzlei Bürkle und Partner, Stuttgart.

1991 – 2003 Landeshauptstadt Stuttgart / Rechtsamt, zuletzt Leitende Stadtrechtsdirektorin;

2003 – 2007 Leiterin des Oberbürgermeisterbüros in der Landeshauptstadt Stuttgart bei Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster, Stadtdirektorin; seit 2007 Abteilungsleiterin im Landtag von Baden-Württemberg, Ministerialdirigentin.

Ehrenamtliches Engagement: Mutter und Kind (MUK) - Wir bauen ein Haus - Hilfen für Mütter und Kinder e.V.

1989 Eintritt in die CDU; 1999 – 2004 Mitglied im Bezirksbeirat Möhringen; 2003 – 2007 Vorsitzende der Bezirksgruppe Möhringen; seit 2000 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Stuttgart und stv. Vorsitzende der Frauen Union Stuttgart.


Kontakt

Karin Maag, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern
  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Ministerialdirigentin,

Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Barmenia Krankenversicherungen a. G., Wuppertal,

Mitglied des Beirates

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums

Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e.V., Stuttgart,

Mitglied des Ausschusses

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".