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Rechtsanwalt
Wahlkreis 213 Altötting
Direkt gewählt in Bayern
1993 Abitur am König-Karlmann-Gymnasium Altötting. 1993 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 1997 erstes juristisches Staatsexamen, 2000 zweites juristisches Staatsexamen.
Seit September 2000 Rechtsanwalt.
1994 bis 2003 Kreisvorsitzender der Jungen Union, seit 1997 stellvertretender Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Altötting, seit 1997 Mitglied des CSU-Bezirksvorstandes Oberbayern. Seit 1996 Stadtrat in Neuötting und Kreisrat im Landkreis Altötting, seit 2002 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion Altötting; 1998 bis 2002 Jugendreferent der Stadt Neuötting, seit 2010 Präsident der THW-Bundesvereinigung e.V..
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Stephan Mayer (Altötting), MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Nachmann Rechtsanwalts GmbH, München,
Rechtsanwalt, jährlich, Stufe 3
Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH, München,
Mitglied des Aufsichtsrates
Landkreis Altötting, Altötting,
Mitglied des Kreistages
Stadt Neuötting, Neuötting,
Mitglied des Stadtrates
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der
DDR im Bundesarchiv (SAPMO-DDR), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM), Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
THW-Bundesvereinigung e.V., Berlin,
Präsident, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".