Gabriele Molitor, FDP

PR-Journalistin

Wahlkreis 093 Euskirchen - Erftkreis II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 1.April 1962 in Köln, evangelisch, verheiratet, zwei Kinder.

1981 Abitur an der Irmgardis-Schule, Köln. 1982 bis 1988 Studium der Publizistik und Kommunikationswissenschaften an der Universität Münster, 1988 Magister Artium.

1989 Pressereferentin in der FDP-Bundesgeschäftsstelle in Bonn. 1990 bis 1995 Stellvertretende Pressesprecherin der FDP. 1996 bis 1998 Pressereferentin im Bundestagsbüro von Dr. Helmut Haussmann. Seit 1998 freiberufliche PR-Journalistin. 2002 Gründung eines Presse- und PR-Büros. 

1993 Eintritt in die FDP. 2003 Stellvertretende Vorsitzende FDP-Ortsverband Erftstadt. 2004 Stadtverordnete in Erftstadt sowie Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Stadtratsfraktion Erftstadt. 2004 Schriftführerin im FDP-Bezirksverband Köln. 2006 Stellvertretende Kreisvorsitzende der FDP Rhein-Erft. 2006 Vorsitzende des Landesfachausschusses Kinder-Jugend-Familie-Integration der FDP in NRW. 2005 und 2009 Bundestagskandidatin im Wahlkreis 93 Euskirchen-Erft II.


Kontakt

Gabriele Molitor, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Ausschuss für Gesundheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Euromediterrane Parlamentarische Versammlung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Freie PR-Journalistin, Erftstadt

Rezeptionistin,

Harald Molitor, Arzt für Allgemeinmedizin, Erfstadt

3. Funktionen in Unternehmen

RTL Television GmbH, Köln,

Mitglied des Programmausschusses

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf,

Stellv. Mitglied des Gleichstellungsausschusses

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".