Johannes Singhammer, CDU/CSU

Ministerialrat a. D., Rechtsanwalt

Wahlkreis 218 M�nchen-Nord
Direkt gew�hlt in Bayern

Geboren am 9. Mai 1953 in München; römisch-katholisch; verheiratet, sechs Kinder.

1999 /03 Bezirksvorsitzender der CSU München; 2004 /07 Vorsitzender und 2007 /09  Mitglied des Beirats bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Mitglied des Bundestages seit 1994; 1994 /98 Mitglied der Kinderkommission zuletzt Vorsitzender; 1998 /02 Vorsitzender des Arbeitskreises Arbeit und Sozialordnung, Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CSU-Landesgruppe; 2002 /05 wirtschafts- und arbeitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe; 2005 /09 Vorsitzender der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU- Fraktion; seit 2009 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für die Bereiche Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 


Kontakt

Johannes Singhammer, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss f�r Gesundheit

Ver�ffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche T�tigkeiten neben dem Mandat

Kanzlei Dr. Menges, M�nchen,

Rechtsanwalt

Mandant 01, 2010, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verb�nden und Stiftungen

Deutscher Familienverband, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Deutsch-Mosambikanische Gesellschaft e.V., M�nchen,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Max-Planck-Institut f�r Psychiatrie, M�nchen,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

F�r die H�he der Eink�nfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobetr�ge einschlie�lich Entsch�digungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen ma�gebend. Unber�cksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die H�he der Eink�nfte aus einer T�tigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich f�r anzeigepflichtige T�tigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausge�bt werden, Bruttobetr�ge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" ver�ffentlicht.

Zum Inhalt der ver�ffentlichungspflichtigen Angaben im �brigen siehe auch die "Hinweise zur Ver�ffentlichung der Angaben gem�� Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".