Marcus Weinberg, CDU/CSU

Lehrer

Wahlkreis 020 Hamburg-Altona
Gewählt über Landesliste Hamburg

Geboren am 4. Juni 1967 in Hamburg; evangelisch; ledig, 1 Kind.

1987 Abitur. 1987 bis 1991 Bundeswehr. Danach Studium der Fächer Geschichte, Sozialwissenschaften und Erziehungswissenschaften, 1997 erstes Staatsexamen, 2001 zweites Staatsexamen.

September 2007 bis Juni 2011 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Hamburg, seit Juni 2011 Landesvorsitzender der CDU Hamburg; 1997 bis 2001 Mitglied der Bezirksversammlung Altona, 2001 bis 2005 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, dort jugendpolitischer Sprecher, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion und Fachsprecher für Jugend, Kinder und Familie.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Marcus Weinberg, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Frischluft e.V., Berlin,

Mitglied des Kuratoriums

Jürgen-Echternach-Stiftung für Bildung und Demokratie, Hamburg,

Vorsitzender

Staatspolitische Gesellschaft e.V., Hamburg,

Stellv. Vorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".