2. Entgeltliche T�tigkeiten neben dem Mandat
Ausw�rtiges Amt, Berlin,
Bundesminister, monatlich, Stufe 3
F�r die H�he der Eink�nfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobetr�ge einschlie�lich Entsch�digungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen ma�gebend. Unber�cksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die H�he der Eink�nfte aus einer T�tigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich f�r anzeigepflichtige T�tigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausge�bt werden, Bruttobetr�ge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" ver�ffentlicht.
Zum Inhalt der ver�ffentlichungspflichtigen Angaben im �brigen siehe auch die "Hinweise zur Ver�ffentlichung der Angaben gem�� Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".