Ordentliches Mitglied
- Auswärtiger Ausschuss
- Unterausschuss "Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung"
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Lehrerin
Wahlkreis 179 Wiesbaden
Gewählt über Landesliste Hessen
am 21. November 1942 in Frankfurt am Main.
1961 bis 1965 Studium Englisch und Geschichte an der Universität Frankfurt am Main.
1965 bis 1974 Lehrerin an der Friedrich-Ebert-Schule in Rüsselsheim.
1977 bis 1979 Vorsitzende des "Europäischen Koordinierungsbüros der internationalen Jugendverbände".
1965 Eintritt in die SPD; 1974 bis 1977 Bundesvorsitzende der Jungsozialisten; 1988 bis 1999 Bezirksvorsitzende der südhessischen SPD, 1993 bis 2005 stellvertretende Vorsitzende der Bundes-SPD. 1968 bis 1972 Stadtverordnete in Rüsselsheim. 1979 bis 1987 Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied im Außenwirtschaftsausschuss mit Schwerpunkt Außenhandel, europäische Entwicklungspolitik.
Mitglied des Bundestages seit 1987; 1987 bis 1998 europapolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Oktober 1998 bis Oktober 2009 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Heidemarie Wieczorek-Zeul, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Hannover,
Mitglied der Kammer für nachhaltige Entwicklung
Christian-Liebig-Stiftung e.V., München,
Mitglied des Kuratoriums
Fair World Fonds, Stuttgart,
Vorsitzende des Kriterienausschusses
Friends of the Global Fund / Amis du Fonds mondial, Europe, Paris,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Humanistische Union, Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Paul-Hoffmann-Stiftung, Gießen,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Soziale Gesellschaft - Nachhaltige Entwicklung, Berlin,
Vorsitzende
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".